Wie sind die Mehrkosten zu stemmen?
Über den Übungsleiterfreibetrag, der ja auf 3.000 Euro im Jahr erhöht wurde, können die Vereine steuerlich und sozialversicherungsrechtlich einiges stemmen. Mittelfristig ist jedoch eine Welle von Beitragsanpassungen zu erwarten. Weil die Vereine hierbei traditionell zurückhaltend sind, können auch größere Schritte nötig sein. Wenn sie das aber vernünftig planen und transparent kommunizieren, funktioniert das in der Regel und führt auch zu keinem Mitgliederschwund. Die Trainingseinheiten werden weiterhin konkurrenzlos günstig sein (Interview mit Dietmar Fischer, https://magazin.lsb.nrw/ausgabe/2022/03/0006.html).
Lesen Sie dazu das VIBSS-Infopapier: "Kostenrechnung und Beitragsgestaltung im Sportverein".