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Musterverträge und -vereinbarungen

Ehrenamts-Mustervereinbarung

Präambel

 

Die Tätigkeit im Rahmen dieser Vereinbarung wird nicht zu Erwerbszwecken ausgeübt, sondern um sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Bei der Vergütung handelt es sich nicht um eine adäquate finanzielle Gegenleistung, sondern um eine pauschalierte Erstattung des mit der Tätigkeit verbundenen Aufwandes.

 

§ 1

 

  1. Herr/Frau .................................................
    Anschrift ..................................................
    - nachfolgend "ehrenamtlich Tätige/r" genannt –

 

wird für den Verein ....................................
Anschrift ..................................................
- nachfolgend "Verein" genannt –

 

ab dem ... . ... . ...... ehrenamtlich tätig.

 

Anmerkung: In den Anwendungsbereich des sog. Ehrenamtsfreibetrages gem. § 3 Nr. 26 a EStG fallen nebenberufliche Tätigkeiten im ideellen Bereich oder im Zweckbetrieb eines gemeinnützigen Vereins (Tätigkeiten in der Vermögensverwaltung oder im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind nicht begünstigt), ausgenommen ist jedoch die Tätigkeit als Sportler/in.

 

  1. Der/Die ehrenamtlich Tätige übernimmt die Aufgabe/Tätigkeit als ...........................................................................................

 

Anmerkung: Im Folgenden kann der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich näher umschrieben werden. Beispiele für begünstigte Tätigkeiten sind Vorsitzende/r, Geschäftsführer/in, Schatzmeister/in, Referent/in für Öffentlichkeitsarbeit, Jugendleiter/in, Abteilungsleiter/in, Bürokraft in der Geschäftsstelle, sowie Hausmeister/in, Platzwart/in, Gerätewart/in, Reinigungskraft (sofern die Räume/Plätze/Geräte dem ideellen Bereich oder dem Zweckbetrieb zuzuordnen sind).

 

§ 2

 

  1. Der/Die ehrenamtlich Tätige erhält ..... € pro Monat/Woche/Stunde (wenn nicht zutreffend streichen)

 

bzw.
 

insgesamt einen Betrag von ..... €/Kalenderjahr (wenn nicht zutreffend streichen)
 

im Rahmen von § 3 Nr. 26 a EStG und § 14 Abs. 1 Satz 3 SGB IV als steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung ausgezahlt.

 

  1. Der/Die ehrenamtlich Tätige wird darauf hingewiesen, dass Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten nur bis zur Höhe von insgesamt 840 € im Kalenderjahr steuerfrei und in der Sozialversicherung nicht beitrags- und meldepflichtig sind.

 

Anmerkung: Der Ehrenamtsfreibetrag gem. § 3 Nr. 26 a EStG kann von der Person nur pro Kalenderjahr in dieser Höhe insgesamt geltend gemacht werden. Einnahmen aus mehreren Tätigkeiten sind zusammenzurechnen!

 

§ 3

 

Der/Die ehrenamtlich Tätige erklärt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie den Ehrenamtsfreibetrag in Höhe von z. Zt. 840 €/Kalenderjahr durch Einnahmen aus anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten - z. B. für einen anderen Verein –

 

nicht (wenn nicht zutreffend streichen)

 

bzw.

 

in Höhe von ..... €/Kalenderjahr (wenn nicht zutreffend streichen)


in Anspruch genommen hat bzw. in Anspruch nehmen wird. Diese Erklärung gilt, soweit die Tätigkeit gem. § 1 dieser Vereinbarung über das laufende Kalenderjahr hinaus ausgeübt wird, auch für die folgenden Kalenderjahre bis zum Ende dieser Tätigkeit.

 

§ 4

 

Der/Die ehrenamtlich Tätige erklärt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass seine/ihre Angaben in § 3 dieser Vereinbarung der Wahrheit entsprechen und verpflichtet sich, dem Verein Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Falsche Angaben oder Verstöße gegen die Mitteilungspflicht können Schadensersatzansprüche auslösen.

 

 .....................................
 Ort, Datum

 .....................................
 Ort, Datum

...................................
Vereinsvorstand   

....................................
ehrenamtlich Tätige/r

 

Diese Mustervereinbarung ist ein unverbindlicher Vorschlag, der in Kooperation mit dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. entstanden ist.

Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität der Informationen zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Die Informationen sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt, können insoweit nur Anregungen liefern und sind stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen. Wir empfehlen Ihnen im Einzelfall ergänzend rechtlichen und steuerlichen Rat im Vorfeld einzuholen.

 

Die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Übungsleitervergütung. 

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