Zoom ist ein Videokonferenzprogramm des US-amerikanischen Unternehmens Zoom Video Communication Inc..
Zoom hat weltweit die höchsten Nutzerzahlen unter den Videokonferenzprogrammen (ca. 1.7 Mrd. - Stand 2/2022). Auch in Deutschland gehört Zoom zu den besonders häufig genutzten Programmen. Im Rahmen einer YouGov-Umfrage von Mai 2021 gaben rund 38 Prozent der Befragten (Deutsche ab 18 Jahren) an, dass sie das Videokonferenz-Tool Zoom schon einmal privat und/oder beruflich genutzt haben. Auch viele Sportvereine setzen auf Zoom. Sie führen Vorstandssitzungen, Abteilungstreffen, Trainings und Mitgliederversammlungen via Zoom digital durch.
Beim Zoom-Basis-Account können bis zu 100 Personen teilnehmen. Die Meetingdauer ist allerdings auf 40 Minuten begrenzt. Infos zu den kostenpflichtigen Tarifen (ohne Zeitlimit und Begrenzungen bei der Teilnehmer*innenzahl) gibt’s hier.
Zoom hat alle wichtigen Funktionen eines Videokonferenzprogramms (u.a.):
- Videoübertragung
- Audioübertragung
- Breakout-Rooms (digitale Arbeitsräume)
- Whiteboard
- Teilen des Bildschirms (Teilen von Dokumenten, Videos etc.)
- Chatfunktion
- Handhebefunktion
- Aufzeichnungsfunktion.
Der Zoom-Leistungsumfang wird kontinuierlich erweitert.
Zoom kann sowohl per Smartphone, im Browser oder als Desktop-Anwendung genutzt werden.
Beispiele von Sportvereinen, die auf Zoom setzen:
- TSV Bayer Dormagen (Online-Trainings)
Quelle: www.tsv-bayer-dormagen.de/zoom-trainings - SV Rosellen e.V. (Mitgliederversammlung der Tennisabteilung) Quelle: sv-rosellen.de/tennis/1400-tennis-jahreshauptversammlungen-bringt-viele-neuerungen
- Handballförderverein Haie e.V, (Mitgliederversammlung)
Quelle: www.hsg-2010.de/clubnews/view/168 - SV Schwiegern (Vorstandssitzung)
Quelle: www.tsv-schwiegershausen.de
Achtung Datenschutz!
Der Datenschutz entspricht nicht den strengen europäischen Regeln. Grundsätzlich lässt sich Zoom DSGVO-konform betreiben. Der Sportverein muss dafür mit Zoom eine Vereinbarung treffen, dass die europäischen Datenschutzstandards eingehalten werden (Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO).