Vorlesen

Grundprinzipien des Datenschutzrechts

Das Datenschutzrecht wird durch zahlreiche Prinzipien bestimmt, die sogar gesetzlich verankert sind und deren Einhaltung unter Umständen nachgewiesen werden muss.

Die wichtigsten Grundprinzipien sind:

- Grundsatz der Rechtmäßigkeit

- Verarbeitung nach Treu und Glauben

- Grundsatz der Transparenz

- Grundsatz der Zweckbindung

- Grundsatz der Datenminimierung

- Grundsatz der Speicherbegrenzung, Richtigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Daten.

Beispiel: Nach Artikel 6 DS-GVO dürfen Daten verarbeitet werden, soweit diese zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind. Je nach Vertragstyp können das unterschiedliche Kategorien sein. Bei der Festlegung der Datenkategorien, die verarbeitet werden sollen, ist der Grundsatz der Datenminimierung zu beachten. Das bedeutet, es sind nur die Daten zu erheben, die auch tatsächlich erforderlich sind. Es kommt nicht darauf an, ob die Kenntnis der Daten zweckmäßig oder interessant ist.

Wie die Einhaltung im Einzelfall nachgewiesen werden kann, ist derzeit noch offen. 

Mit dem Inhaltsverzeichnis direkt zum passenden Thema springen!

15 wichtige Fragen zum Datenschutz!

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie spezielle Fragen für Ihren Sportverein dazu haben, wenden Sie sich direkt an unsere Serviceangebote:

Ihre Frage an uns – nutzen Sie das Formular!

Antrag auf eine Vereinsberatung: Unsere Experten besuchen Sie vor Ort. 

Weitere Informationen zum Download:

vom LSB Niedersachsen

Die aktuellen Qualifizierungsgelegenheiten finden Sie hier!