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DIN TS 79183: Neue Orientierung für sichere Sportstätten

Einheitliche Standards für Inspektionen von Sportanlagen und -geräten

Mit der DIN TS 79183 liegt erstmals eine Technische Spezifikation vor, die klare Anforderungen an die Inspektion von Sportstätten, Sportgeräten und Sportschutzausrüstungen definiert. Sie bietet Vereinen, Kommunen und anderen Betreibern eine praxisnahe Grundlage, um ihrer Verantwortung für die Sicherheit im Sport gerecht zu werden.

Was ist eine Technische Spezifikation?

Eine Technische Spezifikation (TS) ist ein Vorläufer einer vollständigen DIN-Norm. Sie wird veröffentlicht, wenn bereits fundierte Inhalte vorliegen, aber noch nicht alle Voraussetzungen für eine vollständige Norm erfüllt sind. Die DIN TS 79183 wurde nach den Regeln der Normungsarbeit entwickelt und wird regelmäßig überprüft.

Wichtig: Auch wenn sie (noch) keine verbindliche Norm ist, bietet die TS bereits jetzt eine verlässliche Orientierung für die Praxis.

Warum ist die DIN TS 79183 so relevant?

Sportanlagen und -geräte müssen regelmäßig geprüft werden – das schreibt die Verkehrssicherungspflicht vor. Bisher fehlte jedoch eine einheitliche Grundlage, wie diese Prüfungen konkret durchzuführen sind. Die DIN TS 79183 schließt diese Lücke und beantwortet zentrale Fragen:

  • Was muss geprüft werden?
  • Wie oft sind Inspektionen erforderlich?
  • Welche Prüfkriterien gelten?

Damit unterstützt sie Verantwortliche dabei, Unfälle zu vermeidenHaftungsrisiken zu minimieren und die Sicherheit im Sport zu stärken.

Für wen ist die DIN TS 79183 gedacht?

Die Technische Spezifikation richtet sich an alle, die Verantwortung für Sportstätten tragen:

  • Sportvereine und Vorstände
  • Kommunen und Schulträger
  • Schulen und Bildungseinrichtungen
  • Private Betreiber (z. B. Fitnessstudios, Kletterhallen)
  • Hersteller und Händler von Sportgeräten
  • Sportverbände und Versicherungen


Verkehrssicherungspflicht: Was bedeutet das konkret?

Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet Betreiber, Gefahrenquellen zu erkennen und zu beseitigen. Für Vereine bedeutet das:

  • Regelmäßige Prüfungen von Geräten und Anlagen
  • Dokumentation aller Maßnahmen
  • Klare Zuständigkeiten im Verein

Auch wenn Aufgaben delegiert werden, bleibt die Gesamtverantwortung beim Vorstand (§26 BGB). Eine lückenlose Dokumentation ist im Schadensfall entscheidend.

Was regelt die Norm konkret?

Die DIN TS 79183 definiert Inspektionsarten, -häufigkeit und -anforderungen für folgende Bereiche:

  • Sportanlagen (z. B. Sporthallen, Sportplätze, Kletterhallen)
  • Sportgeräte (z. B. Turngeräte, Tore, Fitnessgeräte)
  • Sportschutzausrüstungen (z. B. Matten, Polsterungen)
  • Ausstattung (z. B. Bänke mit Kleiderhaken, Ballfangnetze)

Inspektionsarten und Häufigkeit

  • Visuelle Inspektion
    Vor jeder Nutzung durch Trainer*innen oder verantwortliche Personen. Ziel ist die Erkennung offensichtlicher Mängel wie lockere Schrauben, beschädigte Polster oder Stolperfallen.

  • Operative Inspektion
    In festen Intervallen (z. B. monatlich oder quartalsweise) durch geschulte Vereinsmitarbeitende. Neben der Sichtprüfung werden auch Funktionsprüfungen durchgeführt.

  • Hauptinspektion
    Mindestens einmal jährlich durch sachkundige oder befähigte Personen. Diese umfassende Prüfung beinhaltet u. a. die Bewertung von Materialermüdung, statischer Belastbarkeit und Korrosion.

Dokumentation und Qualifikation

Die Norm enthält klare Vorgaben zur Dokumentation aller Inspektionen. Protokolle, Checklisten und Berichte sind essenziell, um im Schadensfall rechtlich abgesichert zu sein.

Auch die Qualifikation der Prüfenden ist geregelt:

  • Visuelle und operative Inspektionen: durch geschulte Vereinsmitarbeitende
  • Hauptinspektionen: durch „befähigte Personen“ mit entsprechender Fachkenntnis – oft externe Sachverständige

Maßnahmen bei Mängeln

Die DIN TS 79183 empfiehlt konkrete Schritte bei festgestellten Mängeln:

  • Sofortige Stilllegung bei sicherheitskritischen Defekten
  • Fachgerechte Reparaturen
  • Präventive Wartung zur Verlängerung der Lebensdauer

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Wer die Inspektionspflicht vernachlässigt, riskiert:

  • Zivilrechtliche Haftung bei Schäden
  • Strafrechtliche Konsequenzen bei grober Fahrlässigkeit
  • Verlust des Versicherungsschutzes

Kurzzusammenfassung

1. Zuständigkeiten im Verein klären

  • Der Vereinsvorstand trägt die Verantwortung (§26 BGB)
  • Aufgaben können delegiert werden, die Gesamtverantwortung bleibt
  • Übungsleiter*innen und Sportler*innen sollten sensibilisiert werden

2. Prüfintervalle definieren

  • Unterschiedliche Prüfarten mit verschiedenen Zeitabständen
  • Herstellerangaben zu Inspektionsintervallen beachten

3. Schulungen anbieten

  • Externe Fachkräfte oder vereinsinterne Schulungen
  • Trainer*innen und Verantwortliche sensibilisieren
  • „Befähigte Personen“ für Hauptinspektionen qualifizieren

4. Dokumentation sicherstellen

  • Prüfprotokolle mit Datum, Prüfer und Ergebnissen
  • Digitale Tools und Checklisten nutzen

5. Maßnahmen bei Mängeln umsetzen

  • Mängel bewerten und priorisieren
  • Sofortige Sperrung bei Gefahr
  • Fachgerechte Reparaturen und präventive Wartung