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Hintergrundinformationen

Richtwerteorientierte Planung

Das Instrument des Goldenen Plans für Gesundheit, Spiel und Erholung hat sich nach dem zweiten Weltkrieg als grundlegende Hilfe in der Entwicklung der Sportstätteninfrastruktur in der Bundesrepublik Deutschland erwiesen. Aus diesen Erfahrungen heraus wurde im Jahre 1992 in Zusammenarbeit mit Bund, Ländern, Kommunen und Vertretern der Sportselbstverwaltung der "Goldene Plan Ost" konzipiert und veröffentlicht.

Die Anwendung des Goldenen Plans wird auch als richtwertbezogene Planung bezeichnet.

Orientierungswerte (Auswahl)
Bedarf an nutzbarer Sportfläche (ohne Tennis)

Abhängig von Siedlungsstruktur und Einwohnerzahl sind zwischen 8,5m² nutzbarer Sportplatzfläche pro Einwohner (Versorgungsbereiche oder Gemeinden mit etwa 1.000 Einwohnern) und 2,5 m² pro Einwohner (Städte mit 500.000 und mehr Einwohnern) erforderlich.

Bedarf an nutzbarer Hallenfläche (ohne Tennis)

In Abhängigkeit von Siedlungsstruktur und Einwohnerzahl sind zwischen 0,37 m² nutzbarer Hallenfläche pro Einwohner (Städte und Gemeinden mit 10.000 und weniger Einwohnern) und 0,265 m² pro Einwohner (Städte mit 500.000 und mehr Einwohnern) erforderlich. 

Bedarf an Wasserfläche

Bei Hallenbädern sind zwischen 0,023 m² nutzbarer Wasserfläche pro Einwohner (Städte mit etwa 20.000 Einwohnern) und 0,01 m" pro Einwohner (Städte von 100.000 und mehr Einwohnern) erforderlich. 

Bei Freibädern sind zwischen 0,1 m" nutzbarer Wasserfläche pro Einwohner (Städte mit etwa 20.000 Einwohnern) und 0,04 m² pro Einwohner (Städte von 100.000 und mehr Einwohnern) erforderlich.

Schulversorgung mit Sporthallen, Varianten

 

Beispiel

Benötigte Übungs-einheiten (ÜE)

Einzelhalle

15x27x5,5 m

Zweifachhalle 22x44x7 m teilbar

22x26 m 22x18 m

Dreifachhalle 27x45x7 m teilbar

3 Hallenteile je 15x27 m

Spielhalle 22x44x7 m nicht teilbar

1

Schulen bis zu 10 Klassen

1

x

 

 

 

 

 

 

x

2

Schulen mit 11 bis 20 Klassen

2

x

 

x

 

 

x

 

 

3

Schulen mit 21 bis 30 Klassen

3

x

x

 

 

 

x

 

x

 

x

 

 

4

Schulen mit 31 bis 40 Klassen

4

x

 

x

 

 

 

x

x

x

x

 

x

 

Beispiele für die Versorgung unterschiedlich großer Planungsbereiche

 

Beispiel 1. (für ca. 1.000 Einwohner)

 

1 Großspielfeld mindestens 62 x 94 m

1 Kleinspielfeld 22 x 44 m

1 Spiel- und Gymnastikwiese

______________________________________

insgesamt nutzbare Sportflächen ca. 8.500 m2

 

 

Beispiel 2. (für ca. 4.000 Einwohner)

 

2 Großspielfelder mindestens 62 x 94 m

2 Kleinspielfelder 22 x 44 m

Anlagen für Leichtathletik:

- Kurzstreckenlaufbahn, 4-bahnig

- Weitsprung- und Hochsprunganlagen in Verbindung mit einem der Kleinspielfelder

- Kugelstoßanlage

Flächen für Freizeitspielfelder, Spiel- und Gymnastikwiese

5 Tennisplätze

_____________________________________

insgesamt nutzbare Sportfläche ca. 24.000 m2

 

 

Beispiel 3. (für ca. 7.000 Einwohner)

 

2 Großspielfelder mindestens 62 x 94 m

4 Kleinspielfelder 22 x 44 m

Anlagen für Leichtathletik:

- 100-m Kurzlaufbahn, 4- bis 6-bahnig,

- 400-m Laufbahn, 4-bahnig, jedoch nur an Standorten mit zentralörtlicher Funktion,

- Anlagen für Sprung-, Stoß- und Wurfdisziplinen, gegebenenfalls in den Segmentflächen,

Flächen für Freizeitspielfelder, Spiel- und Gymnastikwiese

8 Tennisplätze

______________________________________

insgesamt nutzbare Sportfläche ca. 35.000 m2

 

 

Beispiel 4. (für ca. 10.000 Einwohner)

 

3 Großspielfelder mindestens  62 x 94 m

5 Kleinspielfelder 22 x 44 m

anlagen für Leichtathletik:

- Kurzstreckenlaufbahn, 6-bahnig

- 400 m Laufbahn, 4- bis 6-bahnig, jedoch nur an Standorten mit zentralörtlicher Bedeutung,

- Anlagen für Sprung-, Stoß- und Wurfdisziplinen, gegebenenfalls in den Segmentflächen

Flächen für Freizeitspielfelder; Spiel- und Gymnastikwiesen,

11 Tennisplätze

_____________________________________

insgesamt nutzbare Sportfläche ca. 45.000 m2

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