Buchführung
Lineare Abschreibung, die gängigste Form für Vereine!
Hierunter versteht man die Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen, d.h. die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) werden durch die Nutzungsdauer (AfA-Tabelle) geteilt und ergeben den Abschreibungswert pro Jahr der Nutzungsdauer.
Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht.
Beispiel 1:
Der Verein e.V. kauft für die Geschäftsstelle am 02.01.2023 einen Personal Computer für 1.500 Euro mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren (36 Monate). Der Computer wird ausschließlich im Ideellen Bereich des Vereins genutzt (Mitgliederverwaltung, Beitragseinzug, Schriftverkehr).
Berechnung:
1.500 Euro
3 Jahre
= 500 Euro/Jahr
Abschreibungsverlauf:
Jahr | lineare Abschreibung | Restbuchwert |
2023 | 500 Euro | 1000 Euro |
2024 | 500 Euro | 500 Euro |
2025 | 500 Euro | 0 Euro |
Beispiel 2
…wie oben, jedoch kauft der Verein e.V. den Personal Computer für die Geschäftsstelle am 02.05.2023
Berechnung:
AHK
Nutzungsdauer = Linearer Abschreibungsbetrag
1.500 Euro
3 Jahre
= 500 Euro/Jahr
AfA im ersten Jahr: Jan bis April keine AfA, Mai bis Dezember 8 Monate AfA
500 Euro
12 Monate
= 41,66 Euro/Monat
8 Monat x 41,66,50 Euro= Rund 333 Euro
Abschreibungsverlauf:
Jahr | lineare Abschreibung | RBW |
2023für 8 Monate | 333 Euro | 1167 Euro |
2024 | 500 Euro | 667 Euro |
2025 | 500 Euro | 167 Euro |
2026 | 167 Euro | 0 Euro |
Buchungen:
nach Anschaffung:
0410 Geschäftsausstattung
an 0945 Bank Hauptkonto
Buchung der Abschreibung am Ende des Jahres:
2500 Abschreibung Anlagevermögen
an 0410 Geschäftsausstattung
Quellen:
§ 7 EStG