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Buchführung

Lineare Abschreibung, die gängigste Form für Vereine!

Hierunter versteht man die Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen, d.h. die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) werden durch die Nutzungsdauer (AfA-Tabelle) geteilt und ergeben den Abschreibungswert pro Jahr der Nutzungsdauer.

Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht. 

Beispiel 1:
Der Verein e.V. kauft für die Geschäftsstelle am 02.01.2023 einen Personal Computer für 1.500 Euro mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren (36 Monate). Der Computer wird ausschließlich im Ideellen Bereich des Vereins genutzt (Mitgliederverwaltung, Beitragseinzug, Schriftverkehr).

Berechnung:

1.500 Euro
3 Jahre

= 500 Euro/Jahr


Abschreibungsverlauf:

Jahr

lineare Abschreibung

Restbuchwert

2023

500 Euro

1000 Euro

2024

500 Euro

  500 Euro

2025

500 Euro

     0 Euro

 

Beispiel 2

…wie oben, jedoch kauft der Verein e.V. den Personal Computer für die Geschäftsstelle am 02.05.2023

Berechnung:

AHK
Nutzungsdauer = Linearer Abschreibungsbetrag

1.500 Euro
3 Jahre

= 500 Euro/Jahr
 

AfA im ersten Jahr: Jan bis April keine AfA, Mai bis Dezember 8 Monate AfA

500 Euro
12 Monate

= 41,66 Euro/Monat

8 Monat x 41,66,50 Euro= Rund 333 Euro

Abschreibungsverlauf:

Jahr

lineare Abschreibung

RBW

2023für 8 Monate

333 Euro

1167 Euro

2024

500 Euro

  667 Euro

2025

500 Euro

  167 Euro

2026

167 Euro

    0 Euro

 

Buchungen:
nach Anschaffung:

0410 Geschäftsausstattung
an 0945 Bank Hauptkonto

Buchung der Abschreibung am Ende des Jahres:

2500 Abschreibung Anlagevermögen
an 0410 Geschäftsausstattung

 

Quellen:

§ 7 EStG