Buchführung
Kontenrahmen, jetzt werden die Auswertungen transparenter
Der Kontenrahmen dient als Richtlinie und Empfehlung für die Aufstellung eines konkreten Kontenplans in einem Verein. Damit sollen einheitliche Buchungen von gleichen Geschäftsvorfällen erreicht werden.
Es gibt keine steuerrechtliche Verpflichtung zur Nutzung bestimmter Kontenrahmen, vorgeschrieben ist lediglich, die Aufzeichnungen geordnet vorzunehmen und Einnahmen und Ausgaben getrennt aufzuzeichnen. Zusätzlich muss die Kontierung, die Gliederungsvorgaben des EÜR- Vordrucks, bzw. die gesetzliche Gliederung der Gewinn- und- Verlust-Rechnung (GuV) und Bilanz berücksichtigt werden.
Gliederung des SKR 49
Kontenrahmen fassen die verschiedenen Kontenarten in so genannten Kontenklassen zusammen und nummerieren diese.
Der Kontenrahmen ist meist nach dem Zehnersystem in Kontenklassen gegliedert. Hier sind die in ihrem Wesen und Inhalt möglichst ähnlichen Konten gebündelt und einem Prinzip folgend aufgebaut. Die erste Stelle gibt die Kontenklasse an. Die zweite Stelle gibt die Kontengruppe an. Innerhalb der Kontengruppen kann in Kontenarten (Untergruppen) unterteilt werden.
In gemeinnützigen Vereinen stellt die getrennte Erfolgsrechnung - also die Aufteilung aller Einnahmen und Ausgaben auf die klassischen 4 Tätigkeitsbereiche
- ideellen Bereich,
- Vermögensverwaltung,
- Zweckbetriebe und
- steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe
besondere Anforderungen an die Kontierung.
Die Konten werden zunächst nach den steuerlichen Bereichen in Klassen gegliedert und dort finden sich jeweils analoge Konten für zusammengehörige Ausgaben und Einnahmen. Diesem Prinzip folgen die DATEV- Kontenrahmen SKR 49 und SKR 99.
Für Vereine bietet die DATEV zwei Kontenrahmen an:
- den SKR 49 (Branchenlösung für Vereine/Stiftungen)
- den SKR 99 (Spezialkontenrahmen zur Gemeinnützigkeit)
Die Kontenrahmen unterscheiden sich nur im Aufbau der Grundstruktur bei der Gliederung der Bestandskonten. Der SKR 49 gliedert nach Aktiv- und Passiv-Seite der Bilanz, der SKR 99 benutzt die gängigere Unterscheidung nach Anlage- und Umlaufvermögen (siehe SKR 49_99).
Die meisten gemeinnützigen Vereine nutzen den SKR 49.
Hinweis: Von der DATEV wird der SKR49 voraussichtlich am 01.01.2025 durch den neuen Kontenrahmen für Vereine - den SKR42 - abgelöst.