Für einen steuerbegünstigten Verein hat die Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt meist fatale Folgen.
Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten
Hat ein gemeinnütziger Verein in einem Veranlagungsjahr gegen die Gemeinnützigkeitsvorschriften verstoßen, kann das Versagen der Gemeinnützigkeit die Folge sein. Das kann bei Bekanntwerden neuer Tatsachen auch für 10 Jahre rückwirkend sein.
Autor*in: Hans-Joachim Baumgarten
Aufmerksamkeiten/Aufwendungen sind Sachleistungen des Vereins als Arbeitgeber, die sowohl durch Vereinsinteressen als auch für persönliche Anlässe geleistet werden. Steuerfrei bleiben Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 €. Geldzuwendungen gehören demgegenüber zum Arbeitslohn.
Autor*in: Elmar Lumer
Die Anerkennung als gemeinnützig durch das Finanzamt ist mit vielen Vorteilen verbunden. Eine Aberkennung kann aber die Existenz des Vereins bedrohen und stellt ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko für die Vereinsvorstände dar. Die Verantwortlichen müssen daher die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit kennen und konsequent beachten.
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