Strukturen des Spitzensports in Deutschland
Bundesleistungszentren und Landesleistungszentren
Die Bundesleistungszentren 
verfügen über  die für die Betreuung und das Training von Spitzensportlerinnen und  -sportlern in mindestens einer Sportart / Disziplin notwendigen  Sportanlagen, Einrichtungen und Geräte. 
Träger der Bundesleistungszentren ist entweder die Kommune, in der sich die Einrichtung befindet (Duisburg), ein Bundessportfachverband (Warendorf/ Deutsches Olympisches Komitee für Reiterei; Hennef/Fußballverband Mittelrhein) oder ein Trägerverein (Kienbaum).
Grundlage der Finanzierung der Bundesleistungszentren sind jährlich zu erstellende Wirtschaftspläne, die detailliert die Einnahmen und Ausgaben ausweisen.
Das Bundesministerium des Innern trägt in aller Regel den überwiegenden Anteil der investiven Kosten sowie denjenigen Anteil der Betriebs- und Unterhaltungskosten, der durch Nutzung insbesondere von A-, B- und C-Kaderathletinnen und -athleten veranlasst wird. Für die Übernahme eines Finanzierungsanteils durch das Bundesministerium des Innern ist neben der Nutzung auch das jeweilige Bundesinteresse am Bestand einer Sportstätte von maßgeblicher Bedeutung.
Die Landesleistungszentren
werden durch  den jeweiligen Landesausschuss Leistungssport eines Landessportbundes  genehmigt. Dies sind gesondert geförderte Sport- und Ausbildungsstätten  für Nachwuchskadersportler. Gefördert werden Aufwendungen für Betrieb  und Nutzung der Einrichtungen.
Wie funktioniert die Sportförderung in Deutschland?
