Die öffentliche Sportverwaltung
Die Kommunen und ihre Zuständigkeiten für Belange des Sports
Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) verpflichtet Kommunen gemäß § 18 dazu, „innerhalb der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen“. Dazu zählen auch Sportangebote.
Wichtig: Diese Generalklausel begründet keine unmittelbare Pflicht, Sportstätten zu errichten oder Sportförderung zu betreiben. Die Ausgestaltung erfolgt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung und hängt stark von den finanziellen Möglichkeiten ab.
Aufgaben der Kommunen im Sportbereich
Pflichtaufgaben
- Schulsport: Als Schulträger müssen Kommunen geeignete Sporträume für den Unterricht bereitstellen.
Freiwillige Aufgaben
Die freiwillige kommunale Sportförderung umfasst zwei Kernbereiche:
- Finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Sportvereine und Organisationen.
- Bau, Unterhaltung und Bereitstellung von Sportanlagen.
Aktuelle Schwerpunkte der Sportförderung (2025)
- Zuschüsse für lizenzierte Übungsleiter
- Förderung von Veranstaltungen und Meisterschaften
- Unterstützung bei der Beschaffung von Sportgeräten
- Talentförderung und Jugendsport
- Baubeihilfen und Zuschüsse für vereinseigene Anlagen
- Förderung von Inklusion, Integration und Gewaltprävention
Diese Punkte sind in den neuen Sportförderrichtlinien 2025 vieler Städte, wie z. B. Düsseldorf, verankert.
Stand: September 2025
Dieser Artikel wurde mithilfe von KI überarbeitet und für das Jahr 2025 aktualisiert.
Hier finden Sie Broschüren, Infopapiere und andere Informationen.
Wie funktioniert die Sportförderung in Deutschland?
Eine kleine Link-Übersicht für Sportinteressierte