Sicherheit ist eine Vorstandsaufgabe
Der Vorstand ist verantwortlich und haftet für etwaige Schäden
Ähnlich wie ein Unternehmer vertritt gemäß §26 BGB der gewählte Vereinsvorstand den Verein und haftet somit nicht nur steuerrechtlich, sondern auch zivilrechtlich.
Die Pflichten des Unternehmers bzw. des Vereinsvorstandes sind in den DGUV-Vorschriften 1 und 2 vorgeben. Zu diesen Pflichten gehören Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Sicherstellung von Erster Hilfe, Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (§5, Abs. 2&3 ArbSchG) bei Einrichtung und Veränderung von Arbeitsplätzen, Dokumentation der Ergebnisse (§6, Abs. 1 ArbSchG), Unterweisung von Beschäftigten zu den Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz (§12 ArbSchG), Bereitstellung PSA, Bestellung von Personen wie Sicherheitsbeauftragte, Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und Betriebsarzt. Vorgaben zur Sicherheit, zur Verkehrssicherungspflicht, zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz sind gesetzlich vorgeschrieben und auch in Vereinen einzuhalten.
Die FaSi und der Betriebsarzt übernehmen Gefährdungsbeurteilungen, die sicherheitstechnische Beratung, Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Gestaltung der Arbeitsplätze, sicherheitstechnische Überprüfung von Betriebsanlagen, sämtliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie die „Menschengerechte Gestaltung der Arbeit“ (Zitat aus DGUV-V 2). Darüber hinaus übernimmt der Betriebsarzt die arbeitsmedizinische Beratung für den Unternehmer/Verein und die Beschäftigten sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Klärung der Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit.
All diese Pflichten zum Thema Sicherheit sind nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Vereine gesetzlich vorgeschrieben.
Darüber hinaus sind die Einhaltung der DIN-Normen (auch sportartenspezifisch) bei eigenen Sportstätten sowie regelmäßige Überprüfungen der Sportstätten und Geräte vorgeschrieben. Aber auch die anderen Arbeitsplätze wie z.B. die Geschäftsstelle müssen hinsichtlich Sicherheit begutachtet werden. Themen wie persönliche Schutzausrüstung, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Notfallmanagement, Brandschutz und Gefahrstoffe sind zusätzliche Aspekte zum Thema Sicherheit, die eine wichtige Rolle spielen.
Viele Teilbereiche der Thematik Sicherheit, die in der Verantwortung des Vorstands liegen, müssen auf Vorstandsebene verstanden werden und dann im gesamten Verein umgesetzt und aktiv gelebt werden. Experten von außerhalb können zur Unterstützung einbezogen werden.
Vereine, denen das Wohlergehen der Beschäftigten und Mitglieder sowie das Thema Sicherheit wichtig sind, sollten diese Aspekte als Kultur im Verein etablieren und es auch als Marketinginstrument einsetzen, um sich von anderen Vereinen mit Qualität, Sicherheit und Zufriedenheit abzugrenzen.