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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Ausrüster- und Servicerechte
Beschreibungen des Begriffes:

Ausrüster- und Servicerechte können Sportvereine an Sponsoren vergeben.

Ausrüster- und Servicerechte können Sportvereine an Sponsoren vergeben.

Beispiele:

  • Ausrüstung von Sportlern und Mannschaften z.B. mit Wettkampfkleidung, Transport- oder Nahrungsmitteln
  • Ausstattung von Sportstätten mit Sportgeräten
  • Ausstattung der Vereinsgeschäftsstelle mit Computern, Kopierern, Druckern etc.
  • Bereitstellung von Equipment (Sportgeräte, Büroausstattung) für eine Sportveranstaltung
  • Bereitstellung des Fuhrparks (PKW und LKW) zum Transport von Sportlern, Ehrengästen, Mitarbeiten und/oder Materialien
  • Übernahme des Shuttle-Services bei einer Sportveranstaltung
  • Übernahme des Services für Geräte und Ausrüstung

Die Erfolgsaussichten, Ausrüster als Vereinssponsoren zu gewinnen, sind groß. Durch die Übernahme von Ausrüster- und Servicerechten können Sponsoren ihre Produkte bzw. Dienstleistungen in einem produktnahen Umfeld präsentieren. Dies trägt zur Glaubwürdigkeit des Sponsorings bei.

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