Auf einer Ausstellungsfläche kann ein Sponsor bei einer von ihm gesponserten Veranstaltung seine Produkte und/oder Dienstleistungen präsentieren. Dadurch werden seine Produkte bzw. Dienstleistungen für die Zuschauer, Teilnehmer und Vereinsmitglieder „erlebbar“. Die „Erlebbarmachung“ wirkt sich positiv auf den Auftritt des Sponsors aus. Die Wahrnehmung des Sponsors bei der von ihm gesponserten Veranstaltung wird erhöht.
Das Recht, als Sponsor eine Ausstellungsfläche an einer publikumswirksamen Stelle der Veranstaltung nutzen zu dürfen, ist ein attraktives Angebot für Sponsoren.