Von Bartering spricht man, wenn der gesponserte Sportverein und der Sponsor eine Sponsoringkooperation in Form eines Kompensations-/Tauschgeschäftes eingehen (engl.: to barter = eintauschen).
Beim Bartering wird keine Liquiditätsbewegung ausgelöst (es fließt kein Geld). Es werden kommunikative Leistungen (z.B. Anzeigenschaltung, Bandenwerbung, Lautsprecherdurchsagen) des Sportvereins durch Sach- oder Beratungsleistungen des Sponsors kompensiert.
Der Sponsor erspart sich beim Bartering eine Geldzahlung. Der Sportverein erlangt durch die Bereitstellung von Sach- oder Beratungsleistungen einen geldwerten Vorteil.
Wichtig ist, dass sich ein Sportverein beim Steuerberater oder Finanzamt vorab informiert, wie ein Barteringgeschäft steuerlich zu behandeln und zu erfassen ist.