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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Bartering
Beschreibungen des Begriffes:

Von Bartering spricht man, wenn der gesponserte Sportverein und der Sponsor eine Sponsoringkooperation in Form eines Kompensations-/Tauschgeschäftes eingehen.

Von Bartering spricht man, wenn der gesponserte Sportverein und der Sponsor eine Sponsoringkooperation in Form eines Kompensations-/Tauschgeschäftes eingehen (engl.: to barter = eintauschen). 

Beim Bartering wird keine Liquiditätsbewegung ausgelöst (es fließt kein Geld). Es werden kommunikative Leistungen (z.B. Anzeigenschaltung, Bandenwerbung, Lautsprecherdurchsagen) des Sportvereins durch Sach- oder Beratungsleistungen des Sponsors kompensiert.

Der Sponsor erspart sich beim Bartering eine Geldzahlung. Der Sportverein erlangt durch die Bereitstellung von Sach- oder Beratungsleistungen einen geldwerten Vorteil.

Wichtig ist, dass sich ein Sportverein beim Steuerberater oder Finanzamt vorab informiert, wie ein Barteringgeschäft steuerlich zu behandeln und zu erfassen ist.

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Wann ist man Sponsor und wann Mäzen? Sponsoring,Spendenwesen und Mäzenatentum. Was sind die Unterschiede?

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