Ein Sportverein kann an Sponsoren das Recht vergeben, die Bewirtschaftung mit Getränken und Nahrungsmitteln (= das Catering) zu übernehmen. Die Bewirtung (Lieferung von und Versorgung mit Speisen und Getränken sowie der erforderlichen Ausrüstung, wie z.B. Schankanlagen, Geschirr, Besteck, Gläser) kann sich auf Vereinsveranstaltungen, das Vereinsheim, die vereinseigene Sportstätte oder eine Vereinstagungsstätte beziehen.
Wichtig ist, dass die Rechte und Pflichten der beiden Vertragspartner verbindlich (möglichst schriftlich) vereinbart werden.