Branchenexklusivität bedeutet, dass ein Sportverein während der Laufzeit eines Sponsoringvertrages keine Verträge mit Wettbewerbern des Sponsors schließen darf.
Verträge über VIP-Eintrittskarten oder Hospitality-Maßnahmen mit den üblichen werblichen Nebenleistungen (einschließlich Sachleistungen beider Parteien) können üblicherweise mit Wettbewerbern des Vereinssponsors abgeschlossen werden.
Praxisbeispiel: Branchenexklusivität als Auswahlkriterium der Sparkasse Münsterland-Ost für ein Sponsoring-Engagement