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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Gesponserte*r
Beschreibungen des Begriffes:

Als „Gesponserte*r*“ bezeichnet man beim Sponsoring den Empfänger der Sponsoringleistung.

Als „Gesponserte*r“ bezeichnet man beim Sponsoring den Empfänger der Sponsoringleistung. Gesponserte*r können z.B. ein Sportverein oder eine Sportveranstaltung sein.

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Wann ist man Sponsor und wann Mäzen? Sponsoring,Spendenwesen und Mäzenatentum. Was sind die Unterschiede?

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