Der gegenseitige Leistungsaustausch ist ein Wesensmerkmal beim Sponsoring.
Der Leistung des Sponsors steht eine Gegenleistung des Gesponserten (z.B. Sportvereins) gegenüber. Sponsoring ist im Gegensatz zum Spendenwesen und Mäzenatentum ein Geschäft auf Gegenseitigkeit. In Sponsoringverträgen findet man daher häufig Formulierungen, die den synallagmatischen (= gegenseitigen) Charakter von Sponsoring explizit hervorheben (Beispiel: „als Gegenleistung für die Leistung des Sponsors verpflichtet sich der Sportverein ...“).
Einen Muster-Sponsoringvertrag gibt es hier.