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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: Vermarktungsrechte
Beschreibungen des Begriffes:

Die Vermarktungsrechte an einer Veranstaltung liegen üblicherweise beim Veranstalter

Die Vermarktungsrechte an einer Veranstaltung liegen üblicherweise beim Veranstalter.

Prüfen Sie als Sportverein, ob bei einer von ihnen organisierten Veranstaltung ggf.  Vermarktungsrechte bei einem Verband oder einer Vermarktungsagentur liegen.

Bei Veranstaltungen sind folgende Vermarktungsrechte denkbar: 

  • TV-Rechte (Free-TV, Pay-TV, IPTV, Web-TV, Mobile-TV)
  • Werberechte
  • Sponsoringrechte
  • Merchandisingrechte
  • Internetrechte
  • Lizenzrechte
  • Promotionrechte
  • Ausrüster- und Servicerechte
  • Verkaufs- und Bewirtungsrechte

Durch die Vermarktung der Rechte lassen sich Einnahmen generieren. Die Vermarktung der Rechte kann der Sportverein selber übernehmen oder durch eine darauf spezialisierte Agentur abwickeln lassen. 

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