Der Begriff Vermögensverwaltung kommt aus dem Steuerrecht und ist eine spezielle Form der wirtschaftlichen Betätigung eines Sportvereins. Eine Vermögensverwaltung liegt nach § 14 S.3 AO (AO = Abgabenordnung) in Abgrenzung zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dann vor, wenn eigenes Vermögen genutzt wird, zum Beispiel Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird.
Zur Vermögensverwaltung gehört bspw. die Verpachtung von Werberechten an eine Vermarktungsagentur. Die hierdurch erzielten Einnahmen sind steuerfrei.
Betreibt der Sportverein die Vermarktung in Eigenregie, sind die dadurch erzielten Einkünfte als steuerpflichtige Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu versteuern.