Als Verwertungsrechte bezeichnet man alle Rechte eines Sportvereins, die zur Generierung von Einnahmen vermarktet werden können. Hierzu zählen:
- einzelne Werberechte
- Sponsoringpakete, die umfassende Werberechte und weitere kommunikative Rechte einschließen
- audio-visuelle Übertragungsrechte (TV, Internet, Mobiltelefonie).
Die Verwertung/Vermarktung dieser Rechte kann ein Sportverein selber übernehmen oder in die Hände einer darauf spezialisierten Vermarktungsagentur legen.