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ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

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Name des Begriffes: VIP-Hospitality-Maßnahmen (steuerliche Behandlung)
Beschreibungen des Begriffes:

In BMF-Schreiben wird die ertragsteuerrechtliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten geregelt.

In BMF-Schreiben vom 22.8.2005 (BStBl I 2005, 845), 30.3.2006 (BStBl I 2006, 307), 11.7.2006 (BStBl I 2006, 447) und 28.11.2006 (BStBl I 2006, 791) wird die ertragsteuerrechtliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten geregelt.

Sponsorenpakete von Sportvereinen können neben werblichen Leistungen (z.B. Lautsprecherdurchsagen, Bandenwerbung, Trikotwerbung) auch VIP-Hospitality-Maßnahmen umfassen. Dem Sponsor werden in diesem Fall vom Sportverein Eintrittskarten für VIP-Bereiche (Logen) überlassen. Diese berechtigen zum Besuch der Sportveranstaltung. In VIP-Logen erfolgt üblicherweise auch eine Bewirtung des Sponsors und der von ihm eingeladenen Geschäftsfreunde und Mitarbeiter

Wenn die Aufwendungen im Zusammenhang mit VIP-Logen betrieblich veranlasst sind, müssen die Aufwendungen des Sponsoren-Gesamtpaketes für die ertragssteuerrechtliche Betrachtung in Einzelleistungen aufgeteilt werden:

  • Aufwendungen für Werbeleistungen
  • Aufwendungen für besondere Raumnutzung
  • Aufwendungen für VIP-Maßnahmen
  • Geschenke
  • Bewirtung

 

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Wann ist man Sponsor und wann Mäzen? Sponsoring,Spendenwesen und Mäzenatentum. Was sind die Unterschiede?

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