Vorlesen

ABC DES SPONSORINGS

Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe von A-Z zum Thema Sponsoring im Sportverein.

Um direkt zu einem Begriff, Stichwort oder Fachbegriff zu gelangen, drücken Sie bitte gleichzeitig Strg und F. Es erscheint ein Suchfeld in Ihrem Browserfenster, in das Sie den Suchbegriff eintragen können.

Name des Begriffes: Werberechte
Beschreibungen des Begriffes:

Ein wesentlicher Bestandteil von Sponsoringverträgen ist die Vergabe von Werberechten durch den Sportverein an den Sponsor.

Ein wesentlicher Bestandteil von Sponsoringverträgen ist die Vergabe von Werberechten durch den Sportverein an den Sponsor.

Die folgenden werblichen Nutzungsrechte können Bestandteil eines Sponsoringangebotes sein:

  • Trikotwerbung
  • Startnummernwerbung
  • Bandenwerbung
  • Fahnenwerbung (z.B. auf großformatigen Bannerfahnen oder Easy Flags)
  • Einbindung des Sponsorenlogos auf Eintrittskarten
  • Integration des Sponsorenlogos auf Parkscheinen
  • Anzeigenschaltungen in einem Programmheft
  • Plakate mit Einbindung der Sponsorenlogos
  • Handzettel/Flyer mit Integration von Sponsorenlogos
  • Anzeige in der Vereinszeitung
  • Hinweis auf den Sponsor auf der Anzeigen-/Videotafel
  • Werbung auf Absperrungen
  • Werbung auf Sportgeräten
  • Bannerwerbung auf der Homepage des Sportvereins
  • Einbindung der Sponsorenlogos auf Logowänden/Sponsoren-Displays (z.B. für Interviewzone, VIP-Bereich, Pressekonferenzraum)
  • Werbung auf Vereins-App und Social Media-Präsenzen des Vereins

Zurück

Wann ist man Sponsor und wann Mäzen? Sponsoring,Spendenwesen und Mäzenatentum. Was sind die Unterschiede?

Der zukunftsfähige Sportverein kommt am Thema Marketing nicht vorbei. Gutes Marketing ist unerlässlich.

Die aktuellen Qualifizierungsgelegenheiten finden Sie auf meinsportnetz.nrw