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Körperschaftsteuer

Beispielrechnung: Gewinn minus Freibetrag mal Steuersatz

Die Haupttätigkeit einer Schatzmeisterin oder eines Vereinskassierers besteht darin, im Laufe eines Geschäftsjahres alle Einnahmen und Ausgaben systematisch zu erfassen. Im Rahmen der Buchführung werden dabei die Geschäftsvorfälle den steuerlichen Tätigkeitsbereichen zugeordnet.

Für alle Tätigkeitsbereiche werden gesonderte Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen vorgenommen; so auch für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Hier sollte sich stets ein Überschuss ergeben, da im Falle eines Verlustes der Verlust der Gemeinnützigkeit droht.

Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro

Alle wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe eines Vereins werden saldiert. Vom verbleibenden Gewinn wird ein Freibetrag von 5.000 Euro abgezogen (vgl. § 24 Körperschaftsteuergesetz). Auf den verbleibenden Betrag, das zu versteuernde Einkommen, fällt 15 % Körperschaftsteuer an.

Beispiel: Der Verein TuS Beispiel 01 hat folgende Einnahmen und Ausgaben im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb:

1. Geschäftsbetrieb Verkauf von Speisen und Getränke

Einnahmen:    30.000

Ausgabe:        18.000

Überschuss:                                                               12.000         

2. Geschäftsbetrieb Werbung

Einnahmen:    20.000

Ausgaben:        4.000

Überschuss:                                                               16.000

3. Geschäftsbetrieb Verkauf von Sport- und Fanartikeln

Einnahmen:   25.000

Ausgaben:     20.000

Überschuss:                                                                 5.000

4. Geschäftsbetrieb Vermietung Sportanlagen an Nichtmitglieder

Einnahmen:   2.000

Ausgaben:     3.000

Verlust:                                                                     - 1.000

Gesamtüberschuss wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb:     32.000

Abzüglich Freibetrag:                                                    5.000

Zu versteuerndes Einkommen:                                     27.000

Körperschaftsteuer x 15 %:                                           4.050

Zur Zeit fällt darüber hinaus noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer an: 4.050 x 5,5 % = 222,75 €

Hinzu kommt die Gewerbesteuer. Vergleiche hierzu den Artikel:

„Die Gewerbesteuer“

Im Glossar zu Steuerrechtsbegriffen finden Sie kurze Erläuterungen zu häufig vorkommenden Schlagworten im Kontext des Steuerrechts.