Kooperation mit anderen Institutionen
Kooperation von Schule und Verein
Anträge
Bei den Kooperationsmaßnahmen handelt es sich um schulische Veranstaltungen. Sie sind somit Teil des außerunterrichtlichen Schulsports. Anträge auf Genehmigung sind über die Schulleitung an die entsprechende Bezirksregierung weiterzuleiten.
Damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist, muss der Antrag auf Genehmigung vom Verein, dem Leiter der Maßnahme und der Schulleitung unterschrieben sein.
Finanzielle Förderung
Die Einrichtung von Kooperationsgruppen ist auch dann möglich, wenn eine finanzielle Förderung nicht beantragt oder bewilligt wurde (Rechts- und Versicherungsfragen bleiben hiervon unberührt).
Den Bewilligungsbescheid und die entsprechenden Fördermittel erhält der beantragende Sportverein, der auch für die Beschäftigung einer Leitungsperson, die Verwendung von Mitteln und deren Nachweis verantwortlich ist.
Die Leitungen erhalten pauschale Aufwandsentschädigungen. Als Grundlage gelten Unterrichtseinheiten (UE) von einmal/zweimal 45-minütiger Dauer:
- eine UE/Woche/Schulhalbjahr Euro 100,-
- zwei UE/Woche/Schulhalbjahr Euro 200,-
- eine UE/Woche/Schulhalbjahr Euro 200,-
- zwei UE/Woche/Schulhalbjahr Euro 400,-
Fristen für Antragstellung
Die Anträge auf finanzielle Förderung sind gemeinsam mit dem Antrag auf Genehmigung auf den vorgesehenen, vollständig ausgefüllten Vordrucken spätestens
6 Wochen nach Schuljahresbeginn für das gesamte Schuljahr bzw. das erste Schuljahr
und
6 Wochen nach Beginn des zweiten Schulhalbjahres für das zweite Schulhalbjahr
der Schulleitung vorzulegen und von dieser an die zuständige Bezirksregierung weiterzuleiten.
Hilfen für die Praxis
Gehen Sie auf den Partner Schule zu und vereinbaren Sie ein erstes Gespräch. Einen Ansprechpartner, der für das Fach Sport zuständig ist, kann Ihnen jedes Schulsekretariat benennen. Als Hilfe für Ihre Gespräche dient die nachfolgende Arbeitsblattvorlage.
MERKPUNKTE für die Initiierung einer Kooperationsmaßnahme
- Was wünschen sich die Partner von der Kooperation?
- Was bietet der Verein?
- Was bietet die Schule?
- Welches Ziel soll mit der Maßnahme erreicht werden?
- Welche Zielgruppe soll mit welchen Inhalten angesprochen werden?
- Wer kann in einem Förderkreis mit Vertretern von Schule und Verein - als Schaltstelle der Zusammenarbeit - mitwirken?
- Wer begleitet die Maßnahme und wer kann diese Person möglicherweise unterstützen?
- Welche Räumlichkeiten/Plätze/Hallen/Geräte/etc. stehen zu welcher Zeit zur Verfügung?
- Mit welchen anderen Schulen/Vereinen/anderen Institutionen könnte sinnvoll kooperiert werden?
- Wie und wann sollen die Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen/Schüler informiert werden?
Wann soll die Maßnahme beginnen und für welchen Zeitraum soll sie beantragt werden? - Sollen finanzielle Zuwendungen beantragt werden?
- Auf welche Weise können Zwischen- und Endauswertungen erfolgen? (Wird das Ziel der Maßnahme erreicht werden? Was muß geschehen, um die Kooperation zu optimieren? Etc.
Näheres ist der Broschüre "Aktionsprogramm für die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein in Niedersachsen" zu entnehmen.
Bezug: LSB Niedersachsen, Referat Breitensport, Tel. 0511/12 68-154
Quelle: Landessportbund Niedersachsen e.V.
Für die Entwicklung einer zukunftsfähigen Vereinsstruktur ist die klare Verteilung der anfallenden Aufgaben unerlässlich. Die genaue Darstellung der einzelnen Aufgaben ist eine wichtige Aufgabe.
Menschen wollen umworben und angesprochen werden – darauf sollte sich der Verein einrichten.
Machen Sie sich fit für ein gutes Mitarbeitermanagement.
Die aktuellen Qualifizierungsgelegenheiten finden Sie hier!