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Datenschutz: Welche Regelungen gelten ab dem 25.05.2018?

Bislang ist der Umgang mit personenbezogenen Daten in Deutschland im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Auf Ebene der Europäischen Union existiert eine Richtlinie zum Datenschutz (Richtlinie 95/46/EG). Zum 25.05.2018 tritt eine EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft (DS-GVO). Worin besteht nun der Unterschied zwischen einer Richtlinie und einer Verordnung? Eine EU-Richtlinie gilt grundsätzlich nicht unmittelbar, sondern ist erst noch durch den nationalen Gesetzgeber umzusetzen. Dies ist in Deutschland grundsätzlich durch das BDSG erfolgt. Dagegen handelt es sich bei einer Verordnung um auch in den Mitgliedsstaaten der EU unmittelbar geltendes Recht. Da die DS-GVO am 25.05.2018 in Kraft tritt, gilt sie ab dann unmittelbar in Deutschland ist von allen Betroffenen zu beachten. Mit Inkrafttreten der DS-GVO hätte das BDSG in der bisherigen Fassung keine Bedeutung mehr, da die Regelungen in der DS-GVO vorrangig sind und die Regelungen im BDSG verdrängen. Der Gesetzgeber hat in Deutschland darauf reagiert und das BDSG an die Regelungen der DS-GVO angepasst und komplett neu gefasst. Ziel der DS-GVO ist die Vereinheitlichung der datenschutzrechtlichen Standards innerhalb der Europäischen Union.

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Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz.

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