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Betriebsführung

Grundsätze zur Sportstättenleitung, "Wir sorgen für ..."

Für den einzelnen Sportverein sind bei der Führung ihrer eigenen Sportanlagen häufig bestimmte Vorgaben und Voraussetzungen bindend: beispielsweise ist im Fall der Förderung mit öffentlichen Mitteln eine Zweckbindung der Mittel ebenso zu beachten wie langfristige Miet-, Pacht- oder Erbbaurechtverträge. Ähnliches gilt bei der Bezuschussung aus Stiftungs- bzw. Schenkungsguthaben oder Spenden: auch hier sind entsprechende Verpflichtungen zu berücksichtigen.

Unabhängig von der Größe des Sportvereins und der zu verwaltenden Anlagen, seines Profils und seiner Ausrichtung sollten von den Vereinsverantwortlichen und Vereinsmitgliedern eine Meinungsbildung über die richtungsgebenden Grundsätze stattfinden, die die Basis für eine professionelle und effektive Betriebsführung bilden. Das schafft Sicherheit und gewährleistet, dass Ressourcen wie z. B. Zeit und Know-How (ehrenamtliche Arbeit) und Finanzen (Materialeinsatz, bezahlte Mitarbeit) sparsam und gezielt eingesetzt werden.

Die Grundsätze der Anlagenführung orientieren sich an den Vereinszielen und der strategischen Ausrichtung des Vereins. Dabei können folgende Kriterien zugrunde gelegt werden:

  • eigenverantwortliche Führung in eigener Regie
  • verantwortungsbewusst gegenüber den Mitgliedern und Kunden; auf die Zukunft bezogen
  • mit Engagement im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung der Abläufe und der Werterhaltung der Sportanlagen
  • soziale Verantwortung im Sinne einer besonderen Zielgruppenorientierung bzgl. Kindern und Jugendlichen, Behinderten, Älteren etc.,
  • zielgruppenspezifisch in Bezug auf der Förderung von Leistungs-, Breiten- und Gesundheitssport
  • kostendeckend im Sinne einer optimalen Betreibung: hier werden die bestehenden Förder- und Zuschussmöglichkeiten ausgeschöpft und Entgeltregelungen für verschiedene Nutzergruppen unter dem Aspekt des Gerechtigkeitsgrundsatzes eingerichtet
  • professionell und effizient im Sinne einer modernen und zeitgemäßen Betriebsführung der Anlage, insbesondere unter besonderer Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte und fachspezifischer Innovation. Dazu gehören z. B. die Orientierung an betriebswirtschaftlichen Kennzahlen ebenso wie die regelmäßige Fortbildung zu Themen des Sportanlagenmanagements in Theorie und Praxis.
  • transparent im Sinne einer "gläsernen Betriebsführung" mit einer offenen Informationspolitik der Sportanlagenbetriebsführung einschließlich der Kosten- und Einnahmesituation, z. B. während der Mitgliederversammlung.


Für den Sportverein können sich daraus folgende Formulierungen für seine Mitglieder und/oder Kunden ableiten lassen:

Wir (der Sportverein) sorgen dafür, dass Sie

  • zufrieden sind mit unseren Sportanlagen, unserem Sportangebot, unseren Mitarbeitern und unseren Leistungen
  • kostengünstig unsere qualitativ guten Sportangebote nutzen können
  • sicher sein können, dass ihr Vereinsbeitrag sorgfältig verwaltet und effektiv eingesetzt wird
  • Sportstätten besuchen, die wir mit Engagement betreiben, pfleglich behandeln und im Sinne einer Werterhaltung oder Steigerung nutzen
  • als Mitglied informiert werden über die Sportanlagenbetriebsführung und die finanzielle Situation bzgl. der Einnahmen und Ausgaben unserer Sportstätten
  • je nach Interesse und persönlicher Ausrichtung in unserem Sportverein die einzelnen Angebote nutzen können
  • je nach finanzieller oder sozialer Lage auf die spezifische Möglichkeiten unseres Vereinsangebots zurückgreifen können (Beitragsstruktur, Programmangebot)
  • optimale Voraussetzungen und Rahmenbedingungen in unseren Sportanlagen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, dass sie sich bei uns wohlfühlen
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Leitfaden Sportstättenmanagement

Stiftung Sicherheit im Sport

Flächen und Maße für Sportanlagen richten sich nach ihrer Zweckbestimmung.

Werbung, ein klassisches Instrument der Kommunikationspolitik, ist auch für Sportvereine und ihre Sportanlagen von großer Bedeutung.