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Autor*in: Elmar Lumer...

Die Mitgliederversammlung ist ein zentrales Organ des Vereins. In ihr wird der Wille der Mitglieder gebildet, weshalb sie auch vielfach als das oberste Organ des Vereins bezeichnet wird.


Autor*in: Elmar Lumer...

Die Mitgliederversammlung wird vielfach als das oberste Organ des Vereins bezeichnet. Das stimmt nur bedingt, soweit die Satzung die Zuständigkeit nicht anderweitig regelt.


Autor*in: Elmar Lumer...

Zum Schutz von Minderheiten sieht das Vereinsrecht vor, dass eine solche die Einberufung einer Mitgliederversammlung verlangen kann. Kommt das Einberufungsorgan dem Begehren nicht nach, können diese Mitglieder beim zuständigen Amtsgericht beantragen, dass ihnen das Recht zur Einladung übertragen wird.


Autor*in: Elmar Lumer...

Der Verein kann anstelle der Mitgliederversammlung auch eine Delegiertenversammlung vorsehen. Gesetzlich ist die Delegiertenversammlung nicht geregelt. Alles Erforderliche muss sich aus der Satzung ergeben.


Die Satzung des Vereins hat zu bestimmen, in welcher Form und Frist und durch wen zur Mitgliederversammlung einzuladen ist. Verstöße gegen die Formvorschriften führen grundsätzlich zur Nichtigkeit der durch die Mitgliederversammlung vorgenommenen Abstimmungen und Wahlen.


Autor*in: Elmar Lumer...

Die Frage, wie zur Mitgliederversammlung einzuladen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Vielmehr soll die Satzung eine Aussage zur Form der Einberufung einer Mitgliederversammlung enthalten.


Autor*in: Elmar Lumer...

Die Satzung des Vereins hat zu bestimmen, in welcher Form und Frist und durch wen zur Mitgliederversammlung einzuladen ist. Verstöße gegen die Formvorschriften führen grundsätzlich zur Nichtigkeit der durch die Mitgliederversammlung vorgenommenen Abstimmungen und Wahlen.


Autor*in: Elmar Lumer...

Das Vereinsrecht im BGB enthält keine ausdrückliche Regelung, wer zur Mitgliederversammlung einzuladen hat. Fehlt eine solche Regelung in der Satzung, ist der Vorstand hierfür zuständig.


Autor*in: Elmar Lumer...

Grundsätzlich ist der Einberufung zur Mitgliederversammlung eine Tagesordnung beizufügen. Dies folgt aus dem Gesetz. Die Satzung kann hiervon Abweichungen vorsehen.


Autor*in: Elmar Lumer...

Änderungen der Satzung können grundlegende Änderungen des Zusammenlebens im Verein zur Folge haben. Daher werden an die Formulierung des entsprechenden Tagesordnungspunktes strenge Anforderungen gestellt.


Autor*in: Elmar Lumer...

Die Leitung einer Mitgliederversammlung ist gesetzlich nicht geregelt. Es kommt daher zunächst darauf an, was die Satzung oder eine Geschäftsordnung dazu sagt oder Gerichte vorgeben oder in der Praxis des Vereins oder allgemein bei parlamentarischen Abläufen üblich ist.


Autor*in: Elmar Lumer...

Ebenso wie die Leitung der Mitgliederversammlung ist auch deren Ablauf gesetzlich nicht geregelt. Entsprechend kann die Satzung oder eine Geschäftsordnung die Einzelheiten regeln. Ansonsten gilt, was üblich ist.


Autor*in: Elmar Lumer...

Welche Rechte und Pflichten eine Versammlungsleitung hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Zunächst ergeben diese sich aus der Satzung oder einer Geschäftsordnung. Sollten diese keine Regelungen enthalten, ist auf das allgemeine Vereinsrecht und die Grundsätze der parlamentarischen Gepflogenheiten zurückzugreifen.


Autor*in: Elmar Lumer...

Rechtlich wird zwischen Unterbrechung, Vertagung und Abbruch einer Mitgliederversammlung unterschieden. Es gelten teilweise unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen, die eine Versammlungsleitung kennen sollte.


Autor*in: Elmar Lumer...

Damit die Versammlung wirksam abstimmen und gültige Beschlüsse fassen kann, sind einige Vorgaben zu beachten. Dabei ist zwischen der Beschlussfähigkeit und der Beschlussfassung zu unterscheiden


Eine Wahl ist eine besondere Form der Beschlussfassung. Sie unterscheidet sich in einigen Dingen von einer „normalen“ Abstimmung. Daher ist es sinnvoll, die Wahlen in der Satzung besonders zu regeln.


Autor*in: Elmar Lumer...

Wenn bei der Beschlussfassung gewisse Regeln nicht eingehalten werden, dann führt das dazu, dass die Entscheidungen fehlerhaft sind. Da es hierzu keine Regelungen im Gesetz gibt, ist in diesem Zusammenhang vieles unklar und umstritten


Autor*in: Elmar Lumer...

Das Gesetz kennt keine außerordentliche Mitgliederversammlung. Dennoch wird vielfach in Satzungen zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlung unterschieden.


Autor*in: Elmar Lumer...

Grundsätzlich ergibt sich aus der Mitgliedschaft auch das Recht, Anträge stellen zu dürfen. Ergibt sich dies nicht aus der Satzung, besteht dieses zumindest im Rahmen eines Minderheitenbegehrens.


Autor*in: Elmar Lumer...

Das Gesetz geht zunächst davon aus, dass sich die Mitglieder in Präsenz versammeln. Sollten Versammlungen rein virtuell oder als Kombination von Präsenz- und virtueller Teilnahme möglich sein, dann bedurfte es früher einer Regelung in der Satzung. Mittlerweile hilft das Gesetz weiter, wenn eine Satzungsgrundlage fehlt.


Autor*in: DOSB...

Allgemeine Informationen und Hilfestellungen zum Umgang mit der Konzeption, Planung und Durchführung von digitalen Mitgliederversammlungen