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Die Vereinsjugend

Besondere Bedeutung im organisierten Sport

Die Sportjugend ist im organisierten Sport die Gesamtheit aller Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Sportvereinen und Sportverbänden. Auf allen Ebenen des organisierten Sports können sich Jugendorganisationen bilden. Grundlage für die Bildung einer Jugendabteilung im Verein ist eine entsprechende Satzungsgrundlage. Ausgangspunkt für die Bildung von Jugendabteilungen ist das Kinder- und Jugendhilferecht. Danach sind die gebildeten Jugendabteilungen anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Dies setzt - zumindest teilweise- deren rechtliche Eigenständigkeit voraus. Daher sollte in der Satzung geregelt werden, wie sich die Jugend des Vereins zusammen setzt und das sie sich selbst organisieren, selbständig verwalten und über die ihr zufließenden Mittel eigenständig entscheiden können soll. Die Altersgrenze kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezogen werden. Aber auch eine Altersgrenze bis zum vollendeten 27. Lebensjahr ist auf Grund des erweiterten Jugendbegriffs im Kinder- und Jugendhilferecht möglich. Vielfach finden sich Formulierungen in den Satzungen, dass auch die in der Jugendarbeit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vereinsjugend angehören. 

Voraussetzung für Angehörigkeit in Dachverbänden

Die Einrichtung einer Jugendabteilung im Verein ist Voraussetzung, um den Jugendabteilungen in den Dachverbänden anzugehören und dort mitwirken zu können. Ferner ist die Einrichtung einer eigenständigen Jugend Voraussetzung, um gewisse Fördermittel erhalten zu können.  

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ergibt sich aus einem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.05.1990, IV B 2-6104.0. Danach sind unter anderem als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt die Sportjugend des Landes Nordrhein-Westfalen im Landessportbund Nordrhein-Westfalen. Die Anerkennung erstreckt sich aber auch auf die Jugendabteilungen der gegenwärtig und zukünftig dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. als Mitglied bzw. ggf. mittelbar über einen Mitgliedsverband angehörenden Sportfachverbände und der ihm gegenwärtig und zukünftig zugehörenden Stadt- und Kreissportbünde sowie auf die Jugendabteilungen der gegenwärtig und zukünftig einem der Sportfachverbände angeschlossenen Sportvereine. Die Jugendabteilung ist in der Regel ähnlich einem Verein bzw. einer Fachabteilung im Verein aufgebaut. Sie kann über Organe verfügen wie z.B. eine Jugendversammlung und einen Jugendvorstand. Ferner kann sich die Jugend eine Jugendordnung geben, in der die Aufbau- und Ablaufstrukturen konkretisiert werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Jugendordnung der Satzung nicht widersprechen darf. Sinnvoll ist es, ein oder mehrere Vertreter der Jugend (z.B. Jungendleiter, Jugendvorsitzender) mit Sitz und Stimme im Vorstand (meist im Gesamtvorstand bzw. erweiterten Vorstand) zu verankern. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Interessen der Vereinsjugend stets berücksichtigt werden.